§20 SGB V · Zertifiziert

Krankenkassen
Erstattungsübersicht

Alle gesetzlichen Krankenkassen die den Foodiary Online-Kurs nach §20 SGB V fördern.

62+
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2 × 150 €
Erstattung / Jahr
§20 SGB V
Zertifiziert
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Was ist §20 SGB V und warum zahlt die Krankenkasse?

Paragraph 20 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) verpflichtet gesetzliche Krankenkassen, zertifizierte Präventionsmaßnahmen zu fördern. Dazu zählen Online-Kurse in den Bereichen Ernährung, Bewegung und Stressmanagement, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt wurden.

Der Foodiary Online-Kurs ist als §20-Präventionsmaßnahme im Handlungsfeld Ernährung zertifiziert. Das bedeutet: Du absolvierst den Kurs, erhältst eine offizielle Teilnahmebestätigung und kannst diese bei deiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Die meisten Kassen erstatten bis zu 2 × 150 € pro Jahr — direkt auf dein Konto.

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Starte dein kostenloses Erstgespräch mit einem zertifizierten Ernährungscoach und erhalte bis zu 2 × 150 € pro Jahr von deiner Krankenkasse zurück.

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