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§20 SGB V · Versicherte

R+V Betriebskrankenkasse Ernährungsberatung
Kostenübernahme

Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet zertifizierte Präventivmaßnahmen nach §20 SGB V.

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Erstattungsgrundlagen

Auf welcher Basis erstattet die R+V?

Empfohlen
Prävention
§20 SGB V
2 × 150€/ Jahr
Zertifizierte Präventionsmaßnahme
Grundlage: §20 SGB V
Zertifizierung: ZPP-anerkannt
Ziel: Prävention
Kein Arztbesuch nötig
Digitale Gesundheitsapp
DiGA §139e SGB V
100%Übernahme
Gesamte Beratungsgebühr
Grundlage: DiGA §139e SGB V
Zulassung: BfArM
Ziel: Therapie
Kein Arztbesuch nötig
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Persönliche Beratung
§43 SGB
100%Übernahme
Gesamte Beratungsgebühr
Grundlage: §43 Sozialgesetzbuch
Zulassung: Staatliche Prüfung
Ziel: Therapie
Kein Arztbesuch nötig
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R+V Betriebskrankenkasse Ernährungsberatung — was du wissen musst

Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet nach §20 SGB V zertifizierte Präventionskurse im Bereich Ernährung und Gesundheit. Der Foodiary Online-Kurs ist als ZPP-anerkannte Präventionsmaßnahme zugelassen und erfüllt alle Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die R+V. Nach erfolgreichem Kursabschluss erhältst du eine Teilnahmebestätigung, die du direkt bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

Foodiary verbindet einen §20-zertifizierten Präventionskurs mit persönlicher Kursleitung. Du lernst, wie du gesunde Ernährungsgewohnheiten langfristig in deinen Alltag integrierst — ohne Diät und ohne Verzicht. Nach Kursabschluss erhältst du eine offizielle Teilnahmebestätigung, die du bei der R+V einreichen kannst.

§20 SGB V
Foodiary erstattet
nach §20 SGB V
Der Foodiary Online-Kurs ist nach §20 SGB V zertifiziert und wird von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt. Als R+V-Versicherter kannst du nach Kursabschluss 2 × 150 € / Jahr erstattet bekommen — ohne Arztbesuch, ohne Vorabgenehmigung.
Staatlich geprüfte Qualitätskriterien
Zertifiziert durch die ZPP
Anerkannt bei allen gesetzlichen Kassen
Keine Überweisung oder Rezept nötig
Deine Vorteile

Was Foodiary für dich
als R+V-Versicherter bietet

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Bis zu 2 × 150€ / Jahr von der R+V erstattet
Präventiver Online-Kurs
8 Lektionen zum Thema Ernährung
Handouts und Arbeitsblätter
100 % online — von zu Hause aus
ZPP-zertifiziert & §20 SGB V anerkannt
Häufige Fragen

Zahlt die R+V Betriebskrankenkasse Ernährungsberatung?

Zahlt die R+V Betriebskrankenkasse meine Ernährungsberatung?
Ja. Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet zertifizierte Präventionskurse nach §20 SGB V — dazu zählt auch der Foodiary Online-Ernährungskurs. Nach Kursabschluss reichst du die Teilnahmebestätigung bei der R+V ein und erhältst 2 × 150 € / Jahr zurück.
Wie viel erstattet die R+V Betriebskrankenkasse für Ernährungsberatung?
Die R+V Betriebskrankenkasse erstattet 2 × 150 € / Jahr für anerkannte Präventionskurse im Bereich Ernährung nach §20 SGB V. Foodiary-Kurse sind ZPP-zertifiziert und werden von der R+V anerkannt.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme?
Der Kurs muss nach §20 SGB V zertifiziert und von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sein. Der Foodiary Online-Kurs erfüllt beide Bedingungen. Du musst bei der R+V Betriebskrankenkasse versichert sein und den Kurs erfolgreich abschließen.
Muss ich die R+V vor dem Kurs informieren?
In der Regel ist keine Vorab-Genehmigung nötig. Du absolvierst den Foodiary-Kurs, erhältst danach deine Teilnahmebestätigung und reichst diese zusammen mit dem Zahlungsnachweis bei der R+V Betriebskrankenkasse ein.
Wie lange dauert die Erstattung durch die R+V?
Die Bearbeitung dauert je nach Krankenkasse 2–6 Wochen. Du reichst deine Unterlagen per App, Online-Portal oder Brief ein. Die Erstattung wird direkt auf dein Konto überwiesen.
Dein nächster Schritt

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