AOK – Die Gesundheitskasse Ernährungsberatung
Kostenübernahme
Die AOK – Die Gesundheitskasse erstattet zertifizierte Präventivmaßnahmen nach §20 SGB V.
Auf welcher Basis erstattet die AOK?
AOK – Die Gesundheitskasse Ernährungsberatung — was du wissen musst
Die AOK unterstützt ihre Versicherten bei der Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen nach §20 SGB V. Der Foodiary Online-Kurs zur Ernährungsumstellung und Prävention erneuter Erkrankungen ist als §20-Maßnahme zugelassen. AOK-Mitglieder profitieren von der Kostenerstattung für ernährungsbezogene Präventionsmaßnahmen — dazu zählt der Foodiary Kurs, der online, zeitlich flexibel und mit persönlicher Coach-Begleitung absolviert werden kann.
Foodiary verbindet einen §20-zertifizierten Präventionskurs mit persönlicher Kursleitung. Du lernst, wie du gesunde Ernährungsgewohnheiten langfristig in deinen Alltag integrierst — ohne Diät und ohne Verzicht. Nach Kursabschluss erhältst du eine offizielle Teilnahmebestätigung, die du bei der AOK einreichen kannst.
Was Foodiary für dich
als AOK-Versicherter bietet
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