Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foodiary Coach
Stand: Juni 2024
1. Geltungsbereich, Parteien und Form
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem „Coach“ und der „Foodiary GmbH“, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 772716 mit Sitz in Leutenbach. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen erbringt der Coach insbesondere Ernährungsberatung gegenüber Klienten der Foodiary GmbH (die „Klienten“).
1.2. Der Coach enthält von der Foodiary GmbH nach Maßgabe dieser AGB Zugriff auf „Foodiary“, eine Beratungssoftware für die Erstellung von Ernährungsplänen und die zusammenhängende Betreuung von Klienten. Zudem unterstützt die Foodiary GmbH den Coach nach Maßgabe dieser AGB beim Aufbau seiner Beratung im Zusammenhang mit Foodiary.
1.3. Der Coach hat ein fundiertes Grundwissen und Praxiserfahrung in der Ernährungsberatung und möchte dies mit den Klienten teilen.
1.4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Foodiary GmbH nicht anerkannt, sofern sie diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den AGB.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen (etwa Mahnungen oder Kündigungen), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief oder E-Mail) abzugeben, sofern diese AGB keine abweichende Form vorsehen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6. Der Coach ist Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt). Der Coach bestätigt dies durch sein Einverständnis mit diesen AGB.
1.7. Klargestellt wird: Der Coach arbeitet auf eigene Rechnung und ist gesetzlich verpflichtet ein eigenes Gewerbe anzumelden und der ordnungsgemäßen Buchführung nachzukommen.
1.8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrags setzt sich aus folgenden Vertragsbestandteilen zusammen (gemeinsam der „Vertrag“):
- Die Foodiary GmbH stellt dem Coach Foodiary und ihr Vertriebskonzept einschließlich dem zur technischen Umsetzung erforderlichen Vertriebssystem gegen Zahlung der Vergütung gemäß § 9.1 zur Verfügung.
- Der Coach erbringt gegenüber den Klienten der Foodiary GmbH Ernährungsberatung und erhält hierfür eine Vergütung gemäß § 10.1.
- Der Coach kann der Foodiary GmbH zudem Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Foodiary mit potentiellen Neukunden („Kundenvertrag“) nachweisen.
- Der Coach enthält im Falle des Abschlusses eines Kundenvertrags eine Erfolgsprämie gemäß § 10.2.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Foodiary GmbH bietet den Interessierten kostenlose Informationsgespräche an und stellt Informationsmaterialien zur Verfügung.
3.2. Interessierte können sich als Coach bei der Foodiary GmbH bewerben. Sollte auch die Foodiary GmbH an einer Zusammenarbeit interessiert sein, vereinbaren die Foodiary GmbH und der Interessierte einen sogenannten „Let‘s-Go Call“. Entscheidet sich die Foodiary GmbH zur Zusammenarbeit, schaltet sie dem Interessierten eine individuelle Webseite („Zulassungs-Webseite“) zur Anmeldung frei und bietet ihm damit den Abschluss des Vertrags an. Auf der Zulassungs-Webseite kann der Coach diesen AGB zustimmen und das Angebot der Foodiary GmbH auf Abschluss des Vertrages verbindlich annehmen. Vor der Annahme des Vertrags kann der Coach seine Angaben jederzeit einsehen und berichtigen.
Der Bewerbungsprozess ist für den Vertragsschluss nicht zwingend. Die Foodiary GmbH kann dem Coach auch direkt die Zulassungs-Webseite freischalten.
3.3. Die Foodiary GmbH bestätigt dem Coach im Anschluss an seine Annahme den Vertragsschluss per E-Mail („Vertragsbestätigung“). Die Foodiary GmbH stellt dem Coach die AGB zudem per E-Mail zur Verfügung und die AGB können jederzeit auf der Webseite der Foodiary GmbH (https://www.foodiary.app/terms/agb-coach) abgerufen werden.
3.4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Foodiary GmbH und dem Coach sind die AGB. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Foodiary GmbH vor Abschluss des Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Parteien werden durch die Vertragsbestimmungen ersetzt, sofern es nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.
4. Rechte und Pflichten der Foodiary GmbH
4.1. Die Foodiary GmbH stellt dem Coach ein Beratungs- und Vertriebskonzept, Werbemittel, Produktbeschreibungen sowie Informationen (gemeinsam die „Unterlagen“) zur Verfügung. Die Foodiary GmbH übermittelt die Unterlagen auf elektronischem Wege an die vom Coach angegebene E-Mail Adresse oder über das Marketingportal. Auf die Werbemittel kann der Coach über das Marketingportal der Foodiary GmbH zugreifen und für sich selbst individualisieren.
Zur Klarstellung: Die Foodiary GmbH stellt dem Coach nur die Rohdaten der Werbemittel zur Verfügung, die nicht individuell auf ihn abgestimmt sind.
4.2. Die Werbemittel darf der Coach an potentielle Neukunden zu Marketingzwecken weiterreichen (digital oder analog). Die sonstigen Unterlagen bleiben im Eigentum der Foodiary GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich mit Zustimmung der Foodiary GmbH Dritten zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die von der Foodiary GmbH bereitgestellten Werbemittel, dürfen nur inhaltlich an den jeweiligen Coach angepasst werden. Das Design der Werbemittel darf nicht verändert werden.
4.3. Die Foodiary GmbH stellt dem Coach einen Key-Account-Manager zur persönlichen Betreuung für zwei Stunden pro Monat zur Verfügung. Die Dauer des persönlichen Onboardings im ersten Monat nach Vertragsschluss sowie das Beantragen von Werbemitteln bleibt hierbei unberücksichtigt. Der Key-Account-Manager ist werktags von 08:00 bis 19:00 Uhr (mit der Ausnahme von bundesweiten oder baden-württembergischen Feiertagen) über die mitgeteilten Kontaktdaten erreichbar. Die Foodiary GmbH kann die Betreuung des Coaches jederzeit einem anderen Mitarbeiter zuordnen.
4.4. Die Foodiary GmbH veröffentlicht auf ihrer Webseite und in der App das Coach-Profil (mit Angabe des Namens, berufsbezogenen Informationen und einem Foto des Coaches). Die Foodiary GmbH behält sich vor, Änderungen im „In-App“- und „Coach-Finder“-Auftritt basierend auf dem Nutzerverhalten vorzunehmen und garantiert keine Platzierung des Coaches.
4.5. Die Foodiary GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über den Umsatz des Coaches, die vom Coach betreuten Klienten und die interne Kommunikation mit dem Coach zu wahren.
5. Rechte und Pflichten des Coaches
5.1. Der Coach führt persönliche Erstgespräche (per Video-Call oder vor Ort) mit allen interessierten potentiellen Neukunden durch. Der Coach erhält für diese Erstgespräche keine Vergütung. Diese Erstgespräche sind individuell an die Fragen der potentiellen Neukunden anzupassen und dürfen keinesfalls automatisiert werden.
5.2. Der Coach verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen die Klienten zu betreuen. Auf Mitteilungen und Nachrichten der Foodiary GmbH oder von Klienten meldet sich der Coach werktags innerhalb von 24 Stunden.
Beispiel: Eine Mitteilung geht am Freitag um 16:00 Uhr ein. Der Coach meldet sich dann bis 16:00 Uhr am darauf folgenden Montag zurück.
5.3. Der Coach darf ohne Zustimmung der Foodiary GmbH nicht auf Nahrungsergänzungsmittel oder vergleichbare Produkte hinweisen.
5.4. Der Coach hat nach Maßgabe dieses Vertrags die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, der Foodiary GmbH Personen nachzuweisen, die für sie als potentielle Neukunden in Betracht kommen. Der Coach wird dabei auf nicht-exklusiver Basis tätig.
5.5. Zum Nachweis eines potentiellen Neukunden erhält der Coach einen personalisierten Partner-URL, der mit der Foodiary-Webseite des Coaches verknüpft ist. Sobald ein potentieller Neukunde den Partner-URL anklickt, wird dieser Vorgang („Lead“) durch die Foodiary GmbH registriert.
5.6. Der Coach ist berechtigt,
- den Partner-URL auf einer Webseite oder in Social Media zu platzieren oder potentiellen Neukunden anderweitig zur Verfügung zu stellen (z.B. per E-Mail);
und
- potentielle Neukunden auf Leistungen der Foodiary GmbH anzusprechen.
5.7. Der Coach ist nicht berechtigt,
- den Partner-URL in einem für die Foodiary GmbH unangemessenen Kontext zu platzieren (dazu zählt insbesondere die Platzierung auf Webseiten mit diskriminierenden, strafbaren, sexuellen oder gewalttätigten bzw. gewaltfördernden Inhalten, sowie auf Webseiten auf denen Rechte der Foodiary GmbH oder Dritten verletzt werden); sowie
- zu versuchen Leads durch den Versand von Spam-Nachrichten oder auf eine andere Dritte belästigende Art und Weise zu generieren (dazu zählen insbesondere der Versand von SPAM-Nachrichten per E-Mail oder Social Media an Dritte, zu denen der Coach bisher in keiner (geschäftlichen) Beziehung stand, sowie Mitteilungen in Online-Foren oder Ausschreibungen auf Verkaufsplattformen, z.B. Kleinanzeigen (vormals Ebay-Kleinanzeigen))“.
5.8. Der Coach ist nicht berechtigt, als Vertreter der Foodiary GmbH aufzutreten und rechtsverbindliche Erklärungen in ihrem Namen abzugeben.
Klargestellt wird: Die Foodiary GmbH entscheidet selbst, ob und inwieweit sie aufgrund des mitgeteilten Leads Kontakt zu dem potentiellen Neukunden aufnimmt und ob und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag mit dem potentiellen Neukunden abschließt. Die Foodiary GmbH wird einen Vertragsschluss mit einem Neukunden nicht ohne Grund ablehnen.
5.9. Der Coach verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die für die Übermittlung des Leads an die Foodiary GmbH und die Kontaktaufnahme zum potentiellen Neukunden erforderlichen Einwilligungen (insbesondere nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht) erteilt wurden.
6. Nutzungsrechte und Überlassung von Foodiary
6.1. Die Foodiary GmbH räumt dem Coach ein einfaches (= nicht ausschließliches), entgeltliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, Foodiary während der Dauer des Vertrages selbst zu nutzen.
Daneben benötigt der Coach für Terminvereinbarungen mit den Klienten über Foodiary einzelne Funktionen der Drittsoftware „Calendly“. Die Foodiary GmbH erteilt dem Coach eine einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Unterlizenz an „Calendly“. Die Unterlizenz umfasst mindestens die Funktionen, die für die Nutzung von Foodiary erforderlich sind. Soweit für die Nutzung von Calendly ein Entgelt anfällt, ist dieses von der monatlichen Lizenzgebühr gemäß § 9.1 umfasst.
Rechte, die dem Coach in diesen AGB nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Coach nicht zu.
6.2. Die Foodiary GmbH stellt dem Coach die Anwendung Foodiary für die vereinbarte Laufzeit in der jeweils aktuellen Version entgeltlich zum Abruf über das Internet am Übergabepunkt mittels Zugriffs über einen Browser bereit.
6.3. Übergabepunkt ist der Routerausgang am von der Foodiary GmbH genutzten Rechenzentrum. Für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Coach und der Foodiary GmbH bis zum Übergabepunkt ist die Foodiary GmbH nicht verantwortlich.
6.4. Der Zugang des Coaches zur Anwendung von Foodiary erfolgt passwortgeschützt unter der Verwendung der von der Foodiary GmbH übermittelten Zugangsdaten. Der Coach ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten. Sofern die Foodiary GmbH dem Coach Benutzerpasswörter übermittelt, sind diese vom Coach unverzüglich in nur ihm bekannte Benutzerpasswörter zu ändern.
6.5. Die Foodiary GmbH kann Foodiary jederzeit aktualisieren, weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Die Foodiary GmbH wird dabei die berechtigten Interessen des Coaches angemessen berücksichtigen und ihn rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Coaches steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
6.6. Weitere Leistungen wie Customizing- oder Installationsleistungen, Schulungen oder individuelle Weiterentwicklungen von Foodiary schuldet die Foodiary GmbH nicht; sofern nicht eigens vereinbart.
6.7. Klargestellt wird: Es steht keine mobile Version für das Coach Dashboard zur Verfügung.
7. Systemanforderungen
7.1. Der Coach ruft Foodiary (https://coach.foodiary.app) ausschließlich mit eigenen Endgeräten auf. Der Coach ist für die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu Foodiary (insbesondere seine Hardware, seine Betriebssoftware, seine Verbindung zum Internet und seinen Browser) selbst verantwortlich. Die Foodiary GmbH empfiehlt die Nutzung von MacOS oder Windows.
7.2. Die Nutzung von Foodiary erfordert die Zustimmung zur Verwendung von Cookies. Der Coach stellt sicher, dass die Nutzung von Cookies möglich und zugelassen ist und diese weder modifiziert noch innerhalb einer Session gelöscht werden. Kommt der Coach dieser Pflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so ist die Foodiary GmbH für hieraus resultierende Funktionseinschränkungen von Foodiary nicht verantwortlich. In diesem Fall kann die Foodiary GmbH dem Coach eine angemessene Frist setzen und den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kündigen.
7.3. Der Coach ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
8. Verfügbarkeit und Reaktionszeiten
8.1. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet die Foodiary GmbH eine Verfügbarkeit (= technische Nutzbarkeit am Übergabepunkt) von Foodiary von 99,8 % im Jahresmittel. Maßgeblich für die Ermittlung der Verfügbarkeitsrate sind die Messinstrumente des Betreibers des Rechenzentrums.
8.2. Die zugesagte Verfügbarkeit versteht sich ohne Wartungszeiten. Die Foodiary GmbH wird diese außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und im angemessenen Umfang durchführen. Sollte die Foodiary GmbH in Ausnahmefällen darüber hinaus Wartungsarbeiten durchführen wollen, wird sie dies dem Coach mit angemessenem Vorlauf ankündigen.
8.3. Ausgenommen von der vereinbarten Verfügbarkeit sind ferner Verfügbarkeitsunterbrechungen, die die Foodiary GmbH aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf (z. B. bei einer Denial-of-Service-Attacke oder einer schweren Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch), sofern sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatte.
8.4. Der Coach hat Störungen unverzüglich an seinen Key-Account Manager zu melden. Auf schwerwiegende Störungsmeldungen (§ 8.5) wird die Foodiary GmbH während ihrer Geschäftszeiten (Montag – Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr), ausgenommen bundesweite und baden-württembergische Feiertage (die „Geschäftszeiten“) innerhalb von vier Stunden, auf sonstige Störungen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne melden.
Beispiel: Die Mitteilung einer schwerwiegenden Störung geht um 16:00 Uhr ein. Die Foodiary GmbH wird sich dann bis 12:00 Uhr des Folgetages melden.
8.5. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung von Foodiary insgesamt oder eine Hauptfunktion – also einer Funktion, die für eine sinnvolle Nutzung von Foodiary unverzichtbar ist – ist nicht möglich) wird die Foodiary GmbH innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Reaktion (§ 8.4) beheben. Sofern und sobald absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird die Foodiary GmbH den Coach hierüber unverzüglich informieren, die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen und bis zur Behebung eine work-around-Lösung bereitstellen.
Beispiel: Eine schwerwiegende Störung liegt beispielsweise vor, wenn sich der Coach oder die Klienten nicht mehr in Foodiary anmelden können.
8.6. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen von Foodiary sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) wird die Foodiary GmbH innerhalb von 48 Stunden ab ihrer Reaktion (§ 8.4) beheben.
8.7. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen der Foodiary GmbH.
Beispiel: Eine unerhebliche Störung liegt beispielsweise vor, wenn der Coach oder die Klienten einzelne Rezepte nicht über Foodiary abrufen können.
9. Vergütung für die Foodiary GmbH
9.1. Die Foodiary GmbH erhält von dem Coach eine Vergütung nach Maßgabe der Anlage 9. Die Vergütung setzt sich aus (1) einer einmaligen Einstiegsgebühr für die Einrichtung der Webseite und sämtliche Vorbereitungshandlungen sowie (2) einer monatlichen Lizenzgebühr insbesondere für die Nutzung von Foodiary und dem Vertriebskonzept zusammen. Anlage 9 enthält eine detaillierte Zuordnung der Leistungen der Foodiary GmbH zu den Vergütungsbestandteilen.
9.2. Die Vergütung gilt zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
9.3. Die Einstiegsgebühr und die monatliche Lizenzgebühr für den ersten Monat ist sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die monatliche Lizenzgebühr ist vom Coach im Voraus zu leisten. Nach Ablauf eines jeden weiteren Monats nach Vertragsschluss wird die monatliche Lizenzgebühr für den jeweils kommenden Monat zur Zahlung fällig.
Beispiel: Haben die Parteien den Vertrag am 16. April geschlossen, ist die monatliche Lizenzgebühr jeweils am 16. eines jeden weiteren Monats zur Zahlung fällig.
9.4. Die Foodiary GmbH behält sich das Recht vor, bei Zahlungsausfällen ordnungsgemäß zu mahnen. Die erste Zahlungserinnerung erfolgt 14 Tage nach Fälligkeit. Bei Nichtberücksichtigung dieser weiteren Zahlungsfrist leitet die Foodiary GmbH ein Inkassoverfahren ein.
9.5. Die Bezahlung der Vergütung wird nach dem freien Ermessen der Foodiary GmbH entweder über Stripe oder salespower.io abgewickelt. Der Coach kann im Falle einer Zahlungsabwicklung über Stripe zwischen den Zahlungsmöglichkeiten Kreditkarte, Apple Pay, Google Payment oder SEPA Lastschrift wählen. Im Falle einer Zahlungsabwicklung über salespower.io steht die Banküberweisung per Dauerauftrag zur Verfügung.
9.6. Im Falle einer Zahlungsabwicklung über salespower.io weißt die Foodiary GmbH auf folgendes hin: Die durch den Auftrag entstehenden Forderungen können an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen (Mail: info@meridiem-finanz.de; Tel: 06331 80 84 804). Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.
9.7. Im Falle einer vom Coach zu verantwortenden fehlgeschlagenen Abbuchung der Vergütung (= Rücklastschrift) behält sich die Foodiary GmbH das Recht vor, die dafür anfallenden Kosten dem Coach in Rechnung zu stellen. Diese Kosten umfassen sowohl die Gebühren für die Rücklastschrift als auch Bearbeitungsgebühren der Foodiary GmbH.
10. Vergütung für den Coach
10.1. Der Coach erhält von der Foodiary GmbH für die von ihm erbrachten Dienstleistungen („Coaching“), die fester Bestandteil von Foodiary sind, eine Vergütung nach Maßgabe der Anlage 10.
Der Coach erhält nur für solche Leistungen eine Vergütung, die er auch tatsächlich erbracht hat. Endet der Vertrag mit einem Klienten bevor der Coach die Leistungen vollständig erbracht hat, erhält der Coach nur eine anteilige Vergütung. Die Foodiary GmbH teilt dem Coach das Ende des Vertrags mit dem Klienten unverzüglich mit.
10.2. Zudem erhält der Coach von der Foodiary GmbH eine Erfolgsprämie nach Maßgabe der Anlage 10, wenn
es infolge eines registrierten Leads zu dem Abschluss eines Kundenvertrags zwischen der Foodiary GmbH und dem Neukunden kommt; und
der Foodiary GmbH die konkrete Möglichkeit des Abschlusses eines Kundenvertrags mit dem vom Coach nachgewiesenen potentiellen Neukunden noch nicht bekannt war.
10.3. Sämtliche Zahlungen an den Coach werden von dem Zahlungsdienstleister Stripe durchgeführt. Für die Zahlungsabwicklung durch Stripe fallen Kosten in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages (brutto) an. Diese Kosten behält die Foodiary GmbH eigenständig ein und leitet sie an den jeweiligen Zahlungsdienstleister weiter.
Beispiel: Ein Klient wird über eigene Werbemaßnahmen des Coaches geworben und schließt seinen Vertrag über Foodiary Coaching PRO ab. Hierfür erhält der Coach folgende Auszahlung: 450,00 € - 13,50 € (3%) = 436,70 € (brutto).
10.4. Der Anspruch des Coaches auf eine Vergütung nach § 10.1 und § 10.2 ist am 15. eines jeden Monats für die jeweils vorherige Abrechnungsperiode zur Zahlung fällig. Die Abrechnungsperiode läuft vom 25. eines jeden Monats bis zum 24. des darauffolgenden Monats und berücksichtigt in diesem Zeitraum (1) sämtliche Leistungen, die der Coach vertragsgemäß an die Klienten erbracht hat, sowie (2) sämtliche Vertragsschlüsse mit Klienten für die dem Coach eine Erfolgsprämie zusteht.
Klargestellt wird: Haben sich die jeweiligen Klienten für eine monatliche Abrechnung entschieden, enthält der Coach ebenfalls nur monatlich einen entsprechenden Teilbetrag ausbezahlt.
10.5. Der Coach erhält zum Ende der Abrechnungsperiode eine von Foodiary erstellte Gutschrift, welche sich aus der Höhe der Erfolgsprämie.
10.6. Klargestellt wird: Sämtliche Zahlungen der Klienten für die nach Maßgabe dieser AGB erbrachten Leistungen werden ausschließlich über die Foodiary GmbH abgewickelt.
11. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrags
11.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
11.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder dem durch eine Verlängerung maßgeblichen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
11.3. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die Foodiary GmbH besteht insbesondere, falls:
- der Coach (1) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder (2) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht;
- sich die Vermögensverhältnisse des Coaches nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben (insbesondere falls der Coach einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder eine Vermögensauskunft abgibt); oder
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Coaches eröffnet wird oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
Klargestellt wird: Eine außerordentliche Kündigung in den vorgenannten Fällen führt zu keinem Anspruch des Coaches auf Schadensersatz.
Klargestellt wird ferner: Sofern die Kostenerstattung für einzelne Angebote der Foodiary GmbH durch einzelne oder mehreren Krankenkassen nicht mehr möglich sein sollte, stellt dies keinen wichtigen Grund dar, der den Coach zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sollte.
11.4. Bei Beendigung des Lizenzvertrages ist die Foodiary GmbH berechtigt, sofort den Zugang des Coaches zu Foodiary zu sperren bzw. die E-Mail-Dienste einzustellen.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die Foodiary GmbH haftet unbeschränkt a) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; b) im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie; c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; d) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Coach regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht) – in diesem Falle jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden - und e) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
12.2. Für den Verlust von Daten haftet die Foodiary GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Coach unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
12.3. Im Übrigen ist die Haftung der Foodiary GmbH ausgeschlossen.
12.4. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüche gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Foodiary GmbH.
12.5. Die Foodiary GmbH haftet nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall von § 12.1 gegeben ist.
12.6. Die Foodiary GmbH haftet nicht für die Kostenerstattung des Präventionskurses durch die Krankenkassen. Die Foodiary GmbH hat die ihr übermittelten Daten der deutschen Krankenkassen unter https://prevention.foodiary.app ordnungsgemäß hinterlegt. Die Foodiary GmbH weist darauf hin, dass die Krankenkassen ihren prozentualen Rückerstattungsanteil jederzeit ändern können. Die Foodiary GmbH empfiehlt, dass sich die Klienten vor Vertragsschluss selbst an die zuständige Krankenkasse wenden. Der Coach informiert die Interessenten über diesen § 12.6.
13. Werbe- und Abwerbeverbot, Verbot von Multi-Level-Marketing
13.1. Der Coach darf während der Vertragslaufzeit keine Werbung für Angebote oder Unternehmen machen, die zur Foodiary GmbH in Konkurrenz stehen.
13.2. Der Coach darf während der Vertragslaufzeit keine Klienten der Foodiary GmbH abwerben (etwa um diesen seine eigene Ernährungsberatung anzubieten). Dies gilt auch für solche Personen, die noch keine Klienten der Foodiary GmbH sind, von denen der Coach aber weiß, dass sie Interesse an dem Angebot der Foodiary GmbH haben.
Klargestellt wird: Die sonstige berufliche Tätigkeit des Coaches bleibt hiervon unberührt. Der Coach darf weiterhin auf eigene Rechnung Beratungen durchführen. Der Coach darf Klienten der Foodiary GmbH auch eigene (ergänzende) Angebote unterbreiten, sofern diese nicht in Konkurrenz zu dem Angebot der Foodiary GmbH stehen.
13.3. Dem Coach ist es ausdrücklich untersagt, Multi-Level-Marketing-Systeme zu betreiben oder zu fördern. Jegliche Aktivität im Zusammenhang mit Multi-Level-Marketing berechtigt die Foodiary GmbH zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Darüber hinaus behält sich die Foodiary GmbH das Recht vor, rechtliche Schritte gegen Personen einzuleiten, die in ungenehmigte Multi-Level-Marketing-Aktivitäten verwickelt sind (einschließlich Schadensersatzforderungen und strafrechtlicher Verfolgung).
14. Geheimhaltung
14.1. Vertrauliche Informationen sind die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt („Vertrauliche Informationen“). Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind solche Informationen
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
14.2. Die Parteien werden alle Vertraulichen Informationen vertraulich behandeln. Eine Nutzung der Vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit dem Vertrag beschränkt. Die empfangende Partei hat es zu unterlassen, die Vertraulichen Informationen außerhalb dieses Zweckes selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen (etwa im Wege des „Reverse Engineering“), insbesondere auf die offengelegten Vertraulichen Informationen gewerbliche Schutzrechte anzumelden.
14.3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieser AGB entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind.
14.4. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
15. Datenschutz
15.1. Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.
15.2. Der Coach wird darauf hingewiesen, dass Foodiary personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinell lesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Erfüllungsort ist München. Ist der Coach Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
16.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
16.4. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, durch die der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Regelungen zu erhalten. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.